Leipziger Betreuungsvereine
 

Aktuelles

Am 10.04.2025 wurde die Anpassung des VBVG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit steht fest mit welcher Vergütung rechtliche Betreuer ab 2026 rechnen können. 

Obwohl die damit einhergehende Planungssicherheit zu begrüßen ist müssen wir die Entwicklung deutlich kritisieren. Es wird weiterhin keine dynamische Anpassung an die Inflation oder die Kaufkraftentwicklung geben und die Erhöhung ist deutlich zu niedrig.

In den kommenden Monaten werden weitere Betreuungsvereine ihre Arbeit einstellen. Wir fordern die Politik auf endlich eine gerechte Finanzierung mit regelmäßiger Evaluation oder Dynamisierung einzuführen und die ständig wachsenden Anforderungen an die herausfordernde Tätigkeit angemessen zu vergüten.

Wir fordern:
- eine deutliche Erhöhung der Vergütungspauschalen im VBVG
- Dynamisierung bzw. eine regelmäßige Anpassung an die Lohnentwicklung.
Aktionsbündnis Betreuungsvereine

Wenn Sie die Arbeit der Betreuungsvereine oder die Pflege dieser website unterstützen möchten freuen wir uns über eine kleine Spende. Diese können Sie senden an:

Empfänger: Betreuungsverein Herberge e.V.

IBAN: DE52 3702 0500 0003 5040 00

Institut: Sozialbank

Verwendung: Spende (ggf. Name)


Leipziger Betreuungsvereine
In Leipzig gibt es aktuell vier Betreuungsvereine. 

Wir führen durch unsere Mitarbeiter rechtliche Betreuungen nach §1814 bis §1881 BGB. 

Wir unterstützen ehrenamtliche BetreuerInnen und VollmachtnehmerInnen durch Beratungen, Fallbesprechungen und Weiterbildungen. 

Wir informieren alle interessierten Bürger zum Betreuungsrecht, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. 

Bei Interesse an der Übernahme und Führung einer ehrenamtlichen Betreuung informieren wir umfassend und helfen bei der Einarbeitung. 

Sie können mit uns eine Kooperationsvereinbarung abschließen. 

Angaben zu Ansprechpartnern, Erreichbarkeiten sowie zu den Sprechstunden finden Sie auf den Seiten der Vereine.


 


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Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes

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